Übernahme der Behandlungskosten durch die Grundversicherung
Auf Anordnung eines Arztes werden die Behandlungskosten für die Psychotherapie von Ihrer Grundvericherung übernommen.
Wer darf die Psychotherapie anordnen?
Zur regulären Anordnung einer Psychotherapie berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte mit einem Facharzttitel Allgemein Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin bzw. Ärztinnen und Ärzte mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM). Ärztinnen und Ärzte dieser Fachrichtungen dürfen nach Indikationsstellung einer Psychotherapie insgesamt 2 x 15 Sitzungen anordnen. Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen der psychologischen Psychotherapie möglich. Um nach der ersten Anordnung weitere 15 Sitzungen anzuordnen zu können, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig.
Hier finden Sie das Anordnungsformular für Ihren Arzt.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie die Behandlungskosten von der Grundversicherung übernommen werden können?
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen dürfen Leistungen zur Krisenintervention oder Kurztherapien bis zu maximal 10 Sitzungen anordnen. Auch sie verwenden dafür das bereits oben erwähnte Anordungsformular.
Psychologische Leistungen für Selbstzahler
Wenn wir einen Termin vereinbaren, reserviere ich für Sie mindestens 60 Minuten. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, verrechne ich die effektive Sitzungszeit.
Sitzung à 60 Min 180.-- CHF
weitere 10 Minuten 30.-- CHF
Sitzungen, welche mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden, werden nicht verrechnet (Montagstermine am Freitag). Sitzungen, welche weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden, werden zu 180.-- CHF verrechnet.
Stepanka Gassmann
29.06.2024